Bei Aktivierung der internen Suche werden personenbezogene Daten, wie beispielsweise Ihre IP-Adresse, an unsere Suchmaschine Cludo übertragen. Eine Datenübermittlung erfolgt damit an einen Drittstaat. Bitte klicken Sie hier, wenn die interne Suche angezeigt werden soll. Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzerklärung.
Die Gewöhnliche Osterluzei (Aristolochia clematitis) ist eine krautige Pflanze, die stellenweise sehr häufig in Weinbergen, an Hecken und Feldrändern zu finden ist. Sie verströmt einen merkwürdigen, leicht fruchtigen Geruch.
Lange Zeit galt die Osterluzei als Heilpflanze, auch in der Traditionellen Chinesischen Medizin. Allein zwischen 1997 und 2003 schluckte ein Drittel der taiwanesischen Bevölkerung so genannte Aristolochia-Präparate, die auf der Osterluzei und verwandten Pflanzen basieren. Doch die Blätter des Gewächses enthalten 0,1 Prozent giftige Aristolochiasäure, die Wurzeln sogar bis zu einem Prozent (siehe auch: Giftige Pflanzen). Forscher der Nationalen Universität in Taipeh konnten nun nachweisen, dass die Aristolochiasäure auch krebserregend ist. Insbesondere fördert sie Tumore der oberen Harnwege wie in Blase, Nierenbecken und Harnleiter.
Zusätzlich schädigt die Säure die Nieren, was im schlimmsten Fall zum Nierenversagen führt, schreiben die Forscher in einem Wissenschaftsmagazin. Sie hatten mithilfe von Genanalysen 151 Tumore der oberen Harnwege untersucht. Eine spezielle Gen-Signatur ist typisch für Tumore, die unter der Einwirkung von Aristolochiasäure entstanden sind. Diese Signatur entdeckten die Wissenschaftler in 60 Prozent der Fälle.
In Deutschland sind Arzneimittel auf Basis dieser Pflanzengattung seit den 1980ern verboten. In der Schweiz sind nur homöopathische Präparate in einer Verdünnung ab D12 zulässig.