Die Pflegefachfrau Bea Goldman verfügt über lange Erfahrung in der Therapie mit Cannabis-Präparaten. Sie hat das Cannabis-Öl namens «Sativa-Öl» entwickelt und ist zusammen mit Ärzten federführend beteiligt an der Beantragung der schweizweit ersten Cannabinoid-Beratung am St. Galler Kantonsspital. Das Gespräch mit Frau Goldman führte Gisela Dürselen.
Bea Goldmann: Die Pflegefachfrau Bea Goldman stellt sich drei Fragen von A.Vogel zum Einsatz von Cannabis-Öl in der Therapie.
A.Vogel (AV): Seit November 2014 können Schweizer Ärzte das von Ihnen entwickelte Cannabis-Öl «Sativa-Öl» verschreiben. Was ist der Unterschied zu den bisherigen, legal erhältlichen Cannabis-Mitteln?
Bea Goldman: Das Sativa-Öl enthält einen der Hauptwirkstoffe von Cannabis, das Tetrahydrocannabinol (THC) und daneben viele andere Inhaltsstoffe, welche die psychoaktiven Nebenwirkungen des THC modifizieren. Dies erklärt die besonders gute Verträglichkeit und das geringere Auftreten von Nebenwirkungen, besonders, wenn das Öl unter der Zunge eingesetzt wird. Verordnet wird es hauptsächlich bei Spastik, schwer therapierbaren Muskelkrämpfen und Schmerzen sowie begleitend bei Chemotherapien. Daneben gibt es viele andere Einsatzgebiete. Laut dem israelischen Cannabis-Medizin-Pionier Prof. Mechoulam ist es eine «medizinische Schatzkiste». Hergestellt wird es ausschliesslich aus weiblichen Blüten von Cannabis sativa und Erdnussöl.
AV: Warum eine Cannabinoid-Beratung?
Bea Goldman: Aufgrund des steigenden Bedarfs an Informationen für Fachpersonen und Begleitung für Betroffene unter Cannabinoidtherapie hat sich eine in der normalen Sprechstunde integrierte Instruktion als zu zeitintensiv erwiesen. Es hat sich bewährt, Betroffene zu schulen: Damit kann Angst abgebaut und Sicherheit in der Dosierung erreicht werden. Gleichzeitig ermöglicht dies eine bessere Therapieüberwachung und -treue und gibt Betroffenen Sicherheit, da sie eine Anlaufstelle für Fragen haben. Dies alles geschieht in enger Zusammenarbeit zwischen Pflege und ärztlichem Dienst, der die Verantwortung trägt.
Höchst problematisch an der momentanen Situation ist, dass sich Schwerkranke womöglich auf dem Schwarzmarkt Cannabis besorgen, dass kein standardisiertes Cannabis für Kranke erhältlich ist – und häufig ungenügendes Wissen über genaue Wirkungsweise, Indikation und Dosierung sowie kaum Betreuung durch Fachpersonen vorhanden ist.
Ganz davon abgesehen, unterliegt die Verschreibung von Cannabinoiden immer noch dem «ultima-ratio-Status», d.h., es darf nur verschrieben werden, wenn alles andere sich als unwirksam erweist und Cannabinoide die letzte therapeutische Option sind. Dazu braucht es einen individuellen ärztlichen Antrag an das Bundesamt für Gesundheit (BAG), verbunden mit diversen administrativen Auflagen.
Das ist oft ein Verschreibungshindernis, genauso wie das ärztliche Wissensdefizit über Wirkung, Indikationen und Anwendung von Cannabinoiden. Darüber hinaus muss eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse eingeholt werden. Wird diese abgelehnt, kann die Therapie mit Cannabinoiden unerschwinglich sein: Man kann es sich leisten oder man bekommt keinen Zugang dazu; das war auch der Ausgangspunkt des Sativa-Öl-Projekts.
AV: Gibt es auch Nebenwirkungen und Kontraindikationen? Ist eine Überdosierung möglich?
Bea Goldman: Jeder Patient reagiert anders auf Cannabinoide, das kann man nie im Voraus sagen. Es ist abhängig davon, wer wo welche und wie viele Endocannabinoid-Rezeptoren hat. Etwa 25 bis 30 Prozent sind «Non-Responder», d.h. sie reagieren gar nicht oder nur mit Nebenwirkungen.
Wichtig ist ein langsames, stufenweises Eindosieren. Am besten beginnt man abends mit einem Milligramm, am nächsten Abend gibt man zwei Milligramm und schaut, ob der Patient die Wirkung als genügend empfindet. Dann kann man bei dieser Dosierung bleiben. Bei gewissen Beschwerden, besonders bei Spastik, muss je nach Einschätzung des Behandlers morgens, mittags oder eventuell nachts eine Dosis dazugegeben werden.
Gerade bei natürlichen Cannabinoid-Rezepturen genügen oft etwas geringere Mengen, um einen Effekt zu erzielen, ganz besonders, wenn es unter der Zunge verabreicht wird und man so den sogenannten «First-Pass-Effekt» umgeht: Es wird weniger durch die Leber «abfiltriert», als wenn das Medikament sofort geschluckt würde. Unter der Zunge wirkt es direkt über die kleinen Gefässe der Mundschleimhaut.
Überdosierungen gibt es praktisch keine, wenn die Patienten gut instruiert sind! Die häufigsten Nebenwirkungen sind Schwindel und Benommenheit. Weitere können Kopfschmerzen, Übelkeit, Halluzinationen, Alpträume, Mundtrockenheit und gerötete Augen sein. Blutdrucksenkung oder Herzfrequenzerhöhung sind meist dosisabhängig und eher selten. Grundsätzlich gilt bei Nebenwirkungen: Ein bis zwei Tage bei gleicher Dosierung abwarten, ruhen, genug essen und trinken. Oder die Dosis am nachfolgenden Tag um ein Milligramm reduzieren und abwarten. Mit Cannabinoiden gibt es auch keine Todesfälle.
Praktische Erfahrungen am Muskelzentrum des Kantonsspitals SG zeigten, dass die Wirkungsdauer von alkoholischen Rezepturen wesentlich kürzer ist als von ölhaltigen und dass natürliche Rezepturen eine bessere Verträglichkeit zeigen. Ausserdem berichteten Patienten, dass sie sich mit Sativa-Öl von der Erkrankung innerlich besser distanzieren konnten und sich gelassener fühlten, was sich positiv auf ihren Schlaf und ihre Beziehungen auswirkte, also eine Verbesserung der Lebensqualität, auch für die Angehörigen. Möglicherweise ist dies auf die Wirkung der nicht-cannabinoiden Inhaltsstoffe der natürlichen Rezeptur zurückzuführen. Aber genau diese «soft factors» müssten systematisch erfasst und erforscht werden. Im Moment arbeitet die «Schweizerische Arbeitsgruppe für Cannabinoide in der Medizin» unter der Leitung von Prof. Rudolph Brenneisen eng mit dem BAG zusammen, u.a. in der Planung einer einheitlichen, gesamtschweizerischen Datenerfassung, damit die Wirkung von Cannabinoiden systematisch untersucht werden kann. (5/15)
Zum Hauptartikel: Cannabis: Rauschmittel und Heilpflanze.